Rechtsprechung
BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung - Sondervergütung - Dotierungsrahmen - Sonderzulage - Kollektiver Tatbestand
- archive.org
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ZPO § 256
Mitbestimmung des Betriebsrats - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ZPO § 256
Mitbestimmung bei Sonderbonus - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ZPO § 256
Übertarifliche Entgeltleistungen: Mitbestimmung bei Gewährung von Sonderboni aus Leistungs- und Arbeitsmarktgesichtspunkten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 25.09.1992 - 3c BV 5/92
- LAG Schleswig-Holstein, 17.02.1993 - 5 TaBV 49/92
- BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
Papierfundstellen
- BAGE 77, 86
- NZA 1995, 543
- VersR 1995, 323
- BB 1995, 52
- BB 1995, 825
- DB 1995, 680
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79
Leistungsprämie und Mitbestimmungsrecht
Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
Der Arbeitgeber ist lediglich frei in seiner Entscheidung darüber, ob er diese Leistung erbringt, welche Mittel er hierfür zur Verfügung stellt, welchen Zweck er mit ihr verfolgen will und wie der begünstigte Personenkreis abstrakt bestimmt werden soll (BAGE 37, 206, 209 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B II 1 der Gründe). - BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf …
Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
In diesem Fall werden allerdings die von der Arbeitgeberin für den "individuellen Sonderbonus" zur Verfügung gestellten Mittel, über deren Bemessung sie mitbestimmungsfrei entscheiden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe, m. w. N.), nicht ausreichen, um auch die Ansprüche der nunmehr begünstigten Arbeitnehmer zu befriedigen. - BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
Gegenstand des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG können alle vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers und damit auch alle übertariflich gezahlten Zulagen und Boni sein (vgl. BAGE 53, 42, 75 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C IV 3 der Gründe). - BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
Dagegen unterliegt die individuelle Lohngestaltung, die mit Rücksicht auf besondere Umstände des einzelnen Arbeitsverhältnisses getroffen wird und bei der kein innerer Zusammenhang zur Entlohnung anderer Arbeitnehmer besteht, nicht der Mitbestimmung (BAG Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 3 b der Gründe). - BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92
Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie
Auszug aus BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
Es ist nämlich davon auszugehen, daß der Rückforderung von Zahlungen, die von der mitbestimmten Entscheidung über den Sonderbonus nicht mehr gedeckt sind, kaum überwindbare praktische und möglicherweise auch rechtliche Hindernisse entgegenstehen werden (vgl. Senatsurteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A II der Gründe).
- BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98
Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche …
Der Betriebsrat hat aber weder hinsichtlich des Gesamtaufwands für Arbeitsentgelte noch hinsichtlich der Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit mitzubestimmen (BAGE 77, 86, 90 = AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe; BAGE 73, 291, 303 = AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 2 c aa der Gründe). - BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung
Es widerspräche nämlich dem Zweck des Mitbestimmungsrechts, wenn es dadurch ausgeschlossen werden könnte, daß der Arbeitgeber mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern jeweils "individuelle" Vereinbarungen über eine bestimmte Vergütung trifft, ohne sich zu allgemeinen Regeln bekennen zu wollen (vgl. nur Senat 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86 = AP § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 69 unter B II 1 der Gründe).Der Senat ist bereits im Beschluß vom 14. Juni 1994 (aaO) davon ausgegangen, daß die dort streitige Festsetzung eines "einmaligen Sonderbonus", der nachträglich im Hinblick auf erbrachte Leistungen gewährt wurde, prinzipiell einen Tatbestand der Lohngestaltung bilden kann.
Hier sind immerhin vier Arbeitnehmer betroffen (vgl. auch Senat 14. Juni 1994 aaO, wo zehn Arbeitnehmer von insgesamt 320 betroffen waren).
Im Rahmen der Prüfung, ob und ggf. in welcher Höhe einem Arbeitnehmer eine zusätzliche Zahlung gewährt werden soll, wird seine Leistung mit derjenigen anderer Arbeitnehmer verglichen (Senat 14. Juni 1994 aaO, unter B II 2 der Gründe).
- BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats
Die individuelle Lohngestaltung, die mit Rücksicht auf besondere Umstände des einzelnen Arbeitsverhältnisses getroffen wird und bei der kein innerer Zusammenhang zur Entlohnung anderer Arbeitnehmer besteht, unterliegt nicht der Mitbestimmung (BAG 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86, zu B II 1 der Gründe mwN).Es widerspräche dem Zweck des Mitbestimmungsrechts, wenn es dadurch ausgeschlossen werden könnte, dass der Arbeitgeber mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern jeweils "individuelle" Vereinbarungen über eine bestimmte Vergütung trifft, ohne sich zu allgemeinen Regeln zu bekennen (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe; 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - aaO).
- BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08
Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16, …
Dem kann er sich nicht dadurch entziehen, dass er zusätzliche Stufen nur im Wege individueller Entscheidung berücksichtigt (…vgl. Beschluss vom 28. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 5.09 - [...] Rn. 9 m.w.N.; BAG, Beschlüsse vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86 , vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP Nr. 105 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Bl. 1525 und vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - BAGE 119, 356 ; Kaiser, PersR 2009, 66 ). - BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95
Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung
Gewährt er aber eine Leistung, dann unterliegt im Rahmen dieser Vorgaben die Entscheidung darüber, nach welchen Grundsätzen sich die Berechnung der einzelnen zusätzlichen Leistungen und ihre Höhe im Verhältnis zueinander bestimmen sollen, der Mitbestimmung (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 1 der Gründe). - BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung
Das berechtigte Interesse des Betriebsrats hieran ergibt sich schon daraus, daß hinsichtlich der übertariflichen Gehaltsbestandteile ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG in Betracht kommt (z. B. BAGE 77, 86, 90 f. = AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe). - LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17
Mitbestimmung des Betriebsrats
Ein kollektiver Tatbestand wird von der Rechtsprechung regelmäßig bejaht, wenn den zu betrachtenden Entgeltvereinbarungen eine Differenzierung nach Leistungsgesichtspunkten zugrunde liegt (BAG, Beschl. v. 21.02.2017 - 1 ABR 12/15, AP Nr. 150 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 14.06.1994 - 1 ABR 63/93, AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 1 ABR 17/92, AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).Allerdings kann sich auch aus dieser Begründung eine tatsächlich vorgenommene Differenzierung nach Leistungsgesichtspunkten ergeben (BAG, Beschl. v. 14.06.1994 - 1 ABR 63/93, AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
- BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00
Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang
Im Rahmen dieser Vorgaben unterliegt die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien die Berechnung der einzelnen Leistungen und ihre Höhe im Verhältnis zueinander bestimmt werden soll, der Mitbestimmung (st. Rspr., Senat 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86, zu B II 1 der Gründe;… 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - aaO, zu B II 1 b bb der Gründe). - LAG Niedersachsen, 30.04.2013 - 1 TaBV 142/12
Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei …
Die Zielsetzung der betrieblichen Lohngerechtigkeit könne noch im Nachhinein erreicht werden, wie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.06.1994 - 1 ABR 63/93 - ausgeführt werde.Dem Arbeitsgericht ist ferner beizutreten, soweit es darauf hinweist, dass der Arbeitgeber den sogenannten Dotierungsrahmen bestimmt, das heißt die Summe aller Leistungen, die er zur Verfügung stellen will (vgl. dazu BAG ständige Rechtsprechung z. B. 14. Juni 1994, 1 ABR 63/93 = AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 45;… Richardi/ Thüsing BetrVG 13. Auflage, 2012, § 87 Rn. 768 f., 771;… Fitting BetrVG 26. Auflage, 2012, § 87 BetrVG Rn. 443 ff.; erkennendes Gericht…, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 TaBV 151/07 zitiert nach Juris Rn. 14 f.).
Das Arbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang selbst die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - (…a. a. O.) angesprochen und sich gegen die dort vertretene Rechtsauffassung, ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG könne bei Zuwendungen auch noch nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit getroffen werden (…BAG a. a. O. Rn. 18 f.), gewandt.
Vielmehr hat sich das Verhalten des Arbeitgebers nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und damit auch nach den aus der Beachtung der Mitbestimmungsrechte folgenden Pflichten zu richten" (so Bundesarbeitsgericht vom 14. Juni 1994 a.a.O. Rn. 19).
- LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21
Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat
Gegebenenfalls muss er - entsprechend der dann erfolgten Einigung mit dem Betriebsrat - noch bestimmte Beträge nachzahlen (BAG v. 14.06.1994, 1 ABR 63/93, zitiert nach juris;… Fitting u.a., BetrVG, 30. Aufl. 2020, § 87 Rn. 448;… Klebe in Däubler u.a., BetrVG, 17. Aufl. 2020, § 87 Rn. 319, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BAG, 05.03.1996 - 1 ABR 49/95
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechnung übertariflicher Zulagen auf …
- BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00
Zulage - Gleichbehandlung
- BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 2 TaBV 1/24
Errichtung einer Einigungsstelle - Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an …
- LAG Köln, 08.03.2001 - 10 TaBV 50/00
Insichbeurlaubung; Beamte; Deutsche Post AG, Mitbestimmungsrecht
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97
Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung
- BAG, 19.09.1995 - 1 AZR 208/95
Nachträgliche Heilung einer mitbestimmungswidrigen Anrechnung von Tariferhöhungen
- BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94
Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem …
- BAG, 14.02.1995 - 1 ABR 41/94
Anrechnung von Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen
- BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96
Verrechnung übertariflicher Zulage mit Erhöhung des Tarifgehalts
- LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
Einigungsstelle - Konzernentscheidung
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 458/99
Zulässigkeit des Widerrufs einer übertariflichen Zulage durch den Arbeitgeber - …
- BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechung einer Tariferhöhung auf übertarifliche …
- LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12
Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des …
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97
Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs …
- BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
Mitbestimmung bei der Ausfüllung einer tariflichen Zulagenquote
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2000 - PL 15 S 1212/00
Mitbestimmung bei der Lohngestaltung
- LAG Hamm, 16.09.1997 - 13 TaBV 33/97
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht und Unterlassungsanspruch bei Zahlung von …
- LAG Köln, 08.12.2022 - 8 TaBVGa 6/22
Unterlassungsanspruch; fehlende Eilbedürftigkeit
- LAG Köln, 15.11.2013 - 4 TaBV 61/13
Zur offensichtlichen Unzuständigkeit einer Einigungsstelle
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97
Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 696/97
Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung
- LAG Niedersachsen, 12.08.1998 - 2 TaBV 97/97
Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn Arbeitgeber die zweite Stufe einer …
- LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15
Freiwillige Leistung, unternehmenseinheitliche Entscheidung, Zuständigkeit der …
- LAG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 2 Sa 60/99
Keine Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung; Kündigung einer …
- BAG, 21.08.1996 - 5 AZR 1021/94
Arbeitsverhältnis: Regelungsinhalte einer nicht zwingenden kollektiven Regelung …
- LAG Düsseldorf, 20.06.1995 - 3 TaBV 37/95
Eingruppierung beamteter Mitarbeiter
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2010 - 8 TaBV 19/10
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung - Weihnachtsgeld
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 468/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 472/99
- ArbG Köln, 28.10.2022 - 7 BVGa 9/22
- ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat in Fragen der betrieblichen …
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 467/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 477/99
- LAG Niedersachsen, 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07
Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 476/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 480/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 470/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 478/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 474/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 469/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 473/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 475/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 479/99
- BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 481/99